Tipp geben und dafür 20 Prozent der vereinnahmten Maklercourtage erhalten
Sie haben innerhalb der Familie, im Bekanntenkreis oder beruflichen Umfeld gehört, dass jemand seine Immobilie verkaufen möchte, und können uns diesen Immobilienverkäufer nennen?
Diese Information könnte sich für Sie auszahlen! Denn, ganz gleich, wann der Eigentümer die Immobilie verkaufen möchte, nehmen wir Sie als Tippgeber in unsere Datenbank für die von Ihnen genannte Immobilie auf. Im Erfolgsfall belohnen wir Sie mit einer Tippgeberprovision in Höhe von 20 Prozent, der vereinnahmten Maklercourtage.
Kaufpreis der Immobilie:
150.000 Euro
6% Gesamtcourtage:
9.000 Euro
Ihr Provisionsanteil:
20%
Kaufpreis der Immobilie:
300.000 Euro
6% Gesamtcourtage:
18.000 Euro
Ihr Provisionsanteil:
20%
Kaufpreis der Immobilie:
500.000 Euro
6% Gesamtcourtage:
30.000 Euro
Ihr Provisionsanteil:
20%
Kontakt aufnehmen
1. Erlaubnis vom Eigentümer einholen, seine Kontaktdaten übermitteln zu dürfen
2. Kontakt mit uns aufnehmen
Vereinbarung
1. Provisionsvereinbarung erhalten
2. Durchlesen
3. Unterschrieben an uns zurücksenden
Provision kassieren
Nach dem Verkauf der Immobilie erhalten Sie den vereinbarten Tippgeberanteil
Der Tippgeber führt der Firma Conrad Immobilien Immobilieneigentümer, die die Absicht haben ihre Immobilie vermitteln zu lassen, über einen Tipp zu. Dazu übermittelt der Tippgeber schriftlich die Anschrift und Kontaktdaten des Eigentümers, sowie die vollständige Anschrift des zu verkaufenden Objektes. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie nach
der Kontaktaufnahme mit uns.
Nach Erhalt dieser Daten prüfen wir, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Immobilie wurde uns noch nicht von Dritten angeboten und ist ein Neuzugang in unserem Bestand
- Der Tippgeber handelt als Verbraucher und ist nicht an der benannten Immobilie wirtschaftlich oder gesellschaftlich beteiligt. Der Tippgeber ist mit dem Eigentümer nicht verheiratet oder sein/ihr Lebenspartner/in
- Die Immobilie wird zum aktuellen Zeitpunkt weder im Internet noch in anderen z.B. Printmedien veröffentlicht. Die Immobilie steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem anderen Maklerunternehmen angeboten
- Der Tippgeber informiert den potenziellen Verkäufer, dass Conrad Immobilien Kontakt aufnehmen wird
- Aus dem Tipp resultiert ein qualifizierter Alleinauftrag mit Provisionsanspruch für
Conrad Immobilien
Sollte Ihr Tipp die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per E-Mail und fügen Sie unserer Datenbank als Tippgeber für die Immobilie hinzu. Für den Fall, dass es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt, also der der Hauptvertrag notariell beurkundet wird, erhalten Sie für Ihren Tipp die vereinbarte Provision. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen werden wir Ihnen dies unverzüglich schriftlich anzeigen.
Jeder volljährige und geschäftsfähige Verbraucher kann Tippgeber werden, vorausgesetzt die Person ist nicht an der benannten Immobilie wirtschaftlich oder gesellschaftlich beteiligt. Der Tippgeber sollte zudem nicht mit dem Eigentümer verheiratet oder sein Lebenspartner sein. Auch bei besonderen Vertrauensverhältnissen zwischen Tippgeber und Eigentümer, wie es beispielsweise Steuerberater und Rechtsanwälte pflegen, kann keine Provision ausgezahlt werden.
Ein enges Freundschaftsverhältnis oder ein Verwandtschaftsgrad zum Eigentümer schließt den Provisionsanspruch hingegen nicht aus.
Nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages der vom Tippgeber benannten Immobilie sowie vollständiger Zahlung der Maklercourtage von Käufer und Verkäufer, erhält der Tippgeber 20 Prozent der Maklercourtage als sog. Tipp-Provision. Die Überweisung erfolgt spätestens 10 Tage nach Erhalt der Maklercourtage. Die Auszahlung der definierten Provision erfolgt zzgl. der aktuellen Mehrwertsteuer auf ein vom Tippgeber noch zu benennendes Konto.
Die Provision ist auf Seiten des Tippgebers eine Einnahme, somit ggf. zu versteuern und beim Finanzamt anzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Tippgeber ist verpflichtet, sich zu informieren und entsprechende Handlungen vorzunehmen. Conrad Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Ihre Daten liegen uns am Herzen. Aus diesem Grund dürfen persönliche Daten des potenziellen Verkäufers ausschließlich mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Die Kontaktdaten des Eigentümers und dessen Verkaufsabsicht dürfen Conrad Immobilien daher nur mit einer entsprechenden Einverständniserklärung des Betroffenen übermittelt werden.